FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG
als Nachweis des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNGals Nachweis des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
ZERTIFIZIERUNG DER WERKSEIGENEN PRODUKTIONSKONTROLLE bis EXC2als Nachweis zum Steuerabzug beim Finanzamt